Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Das umfassende Datenschutzgesetz der Europäischen Union, das strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten und starke individuelle Rechte festlegt.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das primäre Datenschutzgesetz der EU, das seit dem 25. Mai 2018 gilt. Sie gilt für jede Organisation, die personenbezogene Daten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet, unabhängig davon, wo die Organisation ihren Sitz hat. Die DSGVO legt Grundsätze für die rechtmäßige Verarbeitung fest (einschließlich Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Rechenschaftspflicht), definiert sechs Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung und gewährt betroffenen Personen umfangreiche Rechte.

Die DSGVO wird von unabhängigen Datenschutzbehörden (DSBs) in jedem EU-/EWR-Mitgliedstaat durchgesetzt, koordiniert vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA). Höchststrafen erreichen 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Verordnung hat weltweit tiefgreifenden Einfluss ausgeübt und ähnliche Gesetze in Brasilien (LGPD), Südafrika (POPIA) und vielen anderen Rechtsordnungen inspiriert. Zu den wichtigsten Compliance-Anforderungen gehören die Führung von Verarbeitungsverzeichnissen, die Benennung eines DSB bei Bedarf, die Durchführung von DSFAs bei risikoreichen Verarbeitungen, die Umsetzung von Datenschutz durch Technikgestaltung und die Sicherstellung gültiger Einwilligungsmechanismen.

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