Datenschutzbeauftragter
Eine benannte Person, die für die Überwachung der Datenschutzstrategie, -praktiken und -compliance einer Organisation verantwortlich ist.
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Rolle, die von der DSGVO für bestimmte Organisationen vorgeschrieben wird. Ein DSB muss konkret benannt werden, wenn die Organisation eine Behörde ist, wenn die Kerntätigkeiten eine umfangreiche systematische Überwachung von Personen umfassen oder wenn die Kerntätigkeiten eine umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten umfassen. Der DSB dient als primäre Kontaktstelle für Datenschutzbehörden und betroffene Personen und muss über die Ressourcen und Unabhängigkeit verfügen, um seine Aufgaben wirksam zu erfüllen.
Die Aufgaben des DSB umfassen die Beratung der Organisation zu Datenschutzpflichten, die Überwachung der Compliance mit der DSGVO und internen Richtlinien, die Begleitung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und die Funktion als Kontaktstelle für betroffene Personen. Wichtig ist, dass der DSB der höchsten Managementebene berichten muss, keine Weisungen zur Ausübung seiner Aufgaben erhalten darf und nicht für die Ausübung seiner Aufgaben abberufen oder benachteiligt werden darf. Der DSB kann ein Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein, und ein DSB kann eine Unternehmensgruppe bedienen, wenn er von jeder Einheit aus angemessen erreichbar ist.