Zweckbindung
Der Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden sollten.
Zweckbindung ist ein grundlegendes Datenschutzprinzip gemäß Artikel 5(1)(b) der DSGVO, das verlangt, dass personenbezogene Daten für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen ursprünglichen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden. Das bedeutet, dass Organisationen vor der Erhebung klar definieren müssen, warum sie Daten sammeln, diese Zwecke den betroffenen Personen über Datenschutzhinweise mitteilen und die Daten nicht für unzusammenhängende Ziele umwidmen dürfen.
Im Kontext der Website-Compliance hat die Zweckbindung direkte Auswirkungen darauf, wie Cookies und Tracking-Technologien eingesetzt werden. Wenn Analyse-Cookies zur Messung von Seitenaufrufen eingesetzt werden, sollten die dadurch erhobenen Daten nicht ohne eine separate Rechtsgrundlage für gezielte Werbung umgewidmet werden. Ebenso sollten für Bestellbestätigungen erhobene E-Mail-Adressen nicht automatisch zu Marketing-Listen hinzugefügt werden. Jeder Verarbeitungszweck benötigt seine eigene Rechtsgrundlage, und Zweckänderungen können die Einholung einer neuen Einwilligung erfordern. Organisationen müssen eine Dokumentation führen, die jede Datenerhebungsaktivität mit ihrem erklärten Zweck verknüpft.