Stillschweigende Einwilligung
Einwilligung, die aus den Handlungen oder der Untätigkeit eines Nutzers abgeleitet wird, anstatt ausdrücklich erklärt zu werden, in einigen Rechtsordnungen für nicht-sensible Daten akzeptiert.
Stillschweigende Einwilligung (auch implizite Einwilligung) ist eine Form der Einwilligung, bei der die Zustimmung aus den Handlungen, dem Verhalten oder den Umständen einer Person abgeleitet wird, anstatt aus einer direkten, bejahenden Erklärung. Beispielsweise kann nach Kanadas PIPEDA die stillschweigende Einwilligung für die Erhebung und Nutzung nicht-sensibler personenbezogener Daten akzeptabel sein, wenn der Zweck für eine vernünftige Person offensichtlich wäre. Die fortgesetzte Nutzung eines Dienstes nach Benachrichtigung über Datenpraktiken kann in bestimmten Kontexten eine stillschweigende Einwilligung darstellen.
Die stillschweigende Einwilligung ist gemäß der DSGVO für Cookies oder Tracking-Technologien nicht akzeptabel — der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Einwilligung aktiv und ausdrücklich sein muss. Einige Rechtsordnungen und spezifische Kontexte erlauben sie jedoch weiterhin. Gemäß PIPEDA ist die stillschweigende Einwilligung für nicht-sensible Daten mit offensichtlichen Zwecken gültig, während sensible Daten eine ausdrückliche Einwilligung erfordern. Der CCPA verwendet ein Opt-out-Modell, bei dem Verbraucher als einwilligend gelten, bis sie ihr Widerspruchsrecht ausüben. Welcher Einwilligungsstandard gilt, hängt von der anwendbaren Vorschrift und der Sensibilität der Daten ab.